Technische Daten

elektrische Leistung: 527 kw
thermische Leistung: 534 kw

 

Fermenter:

38 m Durchmesser

6 m Innenhöhe

6064 m³ Volumen

 

Gärrestelager: 

44 m Durchmesser

8 m  Innenhöhe

11398 m³ Volumen



Wie funktioniert diese Anlage?

Die Funktionsweise dieser Anlage ähnelt sehr stark dem Verdauungsprozess einer Kuh.

Die sogenannte "Fütterung" erfolgt über zwei Wege.

Die Feststoffe werden über einen Einschubschacht direkt in den Fermenter eingebracht. Dazu wird, mittels Pumpen, direkt anfallende Gülle aus dem Stall gepumpt.

 

Der Vermenterinhalt wird durch eine kontinuierliche Beregnung homogenisiert (ca. 8 % TS).

Durch ein computergesteuertes Umpumpen des Gärmaterials lässt sich der Gärprozess optimieren.

Das produzierte Methangas (ca. 50 %) wird von einem Jenbacher Gasmotor verbrannt und in elektrische und thermische Energie umgewandelt. Die entstehende "Abwärme" wird direkt zum Heizen des Fermenters (auf ca.40°C) bzw. zur Warmwassererzeugung im Sozialtrakt des Stallkompexes genutzt. Der Strom wird in des örtliche Stromnetz eingespeist. 

 

Interessierten bieten wir gerne eine kleine Führungen durch die Anlage an.


Information der Öffentlichkeit

Nach §8a der 12. BImSchV

 

(Störfallverordnung)

1. Betreiber und Anschrift des Betriebsbereiches

Betreiber der Biogasanlage ist die

           Liebenauer Agrar GmbH

           OT Liebenau

           Hauptstraße 30

           01778 Altenberg

 

Anschrift der Biogasanlage

           Liebenauer Agrar GmbH

           OT Liebenau

           Hauptstraße 67b

           01778 Altenberg

 

Ansprechpartner

           Geschäftsführer Herr Eberhard Petzold

           Tel.: 0174/3022340

 

            Anlagenleiter  Frank Lotze

            Tel.: 0176/15429610

  

2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung und das der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

 

Der Betrieb unserer Biogasanlage unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. weiteren Verordnungen und gesetzlichen Regelungen. Die Biogasanlage bildet einen Betriebsbereich gemäß §3 (5a) BImSchG und ist gleichzeitig eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß §4 BImSchG i.V.m. Ziff. 7.1.5,1.2.2.2, 8.6.3.2, 9.1.1.2 und 9.36 des Anhang1 der 4, BImSchV.

Von den nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung) relevanten gefährlichen Stoffen befindet sich in relevanten Mengen Biogas im Betriebsbereich, welches der Ziff. 1.2.2, Anhang 1 der 12. BImSchV zugeordnet werden kann. Es handelt sich dabei um ein entzündbares Gas der Gefahrenkategorie P2 - Entzündbare Gase. Weitere, in der 12. BlmSchV genannte Stoffe, wie z.B. Kühlmittel und Motorenöle, Liegen nur in geringen Mengen unterhalb der 2% Relevanzschwelle vor.

Die maximal mögliche, jedoch nicht ständig vorhandene, im Betriebsbereich vorhandene Menge an Biogas von  31.482 kg  überschreitet die Mengenschwelle aus Spalte 4 zu Nr. 1.2.2 der Stoffliste des Anhanges 1 der 12. BImSchV (10,000 kg).

Somit handelt es sich bei der Biogasanlage um einen Betriebsbereich der unteren Klasse 1.5. §2 Pkt. 1 der 12. BImSchV.

Die Anlage wurde nach Immissionsschutzrecht und der 12. BImSchV den zuständigen Behörden am  14.07.2017   ordnungsgemäß nach §7 Absatz 1 angezeigt.

 

3.   Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

 Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen der betrieblichen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

·        Rindergülle

·        Silosickersaft

·        Rinderfestmist

·        Grassilage

·        Nachwachsenden Rohstoffen

Folgende Tätigkeiten werden im Betriebsbereich ausgeführt:

·        Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern

·        Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)

·        Pumpvorgänge zwischen den Einbringesystemen, Fermenter und Gärrestlagerbehälter

·        Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste

·        Entnahme der Gärreste zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen

·        Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem

·        Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem

·        Verstromung des Biogases im Blockheizkraftwerk

·        Nutzung der Wärme zur Beheizung des Fermenters

·        Versorgung von externen Wärmeabnehmern

 

4.  Vorhandene Gefahrstoffe

 

Stoffgruppe nach Anhang 1, 12. BImSchV

Stoffzusammensetzung

Trivialname

Hauptgefährdung

1.2.2 P2

Entzündbare Gase Kategorie 1

Methan

Kohlenstoffdioxid Spurengase

Biogas

giftig,

bildet mit Sauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre

 

Das Biogas wird wie folgt mit GHS-Symbol gekennzeichnet:

Die Lagerung und Verwendung des Biogases unterliegt strengen Sicherheitskriterien. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil der notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmi­gungen und Überwachungen.

 

5.  Unterrichtung der Bevölkerung

Bei Eintritt eines Störfalls erfolgt die unverzügliche Information der Feuerwehr, welche nach Prüfung die notwendigen Maßnahmen zur Unterrichtung der Bevölkerung einleitet. Diese Information erfolgt durch den diensthabenden Anlagenfahrer in Abstimmung mit dem Geschäftsführer.

Eine Entwarnung nach Beendigung der Gefahrensituation erfolgt durch die Behörden.

 

6.  Richtiges Verhalten im Falle eines Störfalles

Nachfolgende Anweisungen sind im Falle eines Störfalles unbedingt zu beachten. Sie sollen Ihnen dazu dienen in einem solchen Gefahrfall richtiges Handeln zu ermöglichen und Panik zu vermeiden. Nur wer sich vorher mit den möglichen Gefahren auseinandersetzt, kann in einer Gefahrsituation richtig und umsichtig reagieren und sich und andere schützen.

Allgemeines

•         Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie Einfluss auf Ihre Mitmenschen zu      nehmen um Panik zu vermeiden

•         Begeben Sie sich In ihre Wohnung und schließen Sie alle Fenster und Türen. Helfen Sie hilfsbedürftigen Personen In ihre Wohnungen zu kommen und dort die Fenster zu schließen.

•         Nehmen Sie Personen bei sich auf, die nicht In der Lage sind, schnell ein geschlossenes Gebäude zu erreichen.

•         Blockieren Sie nicht die Telefonleitungen der Polizei oder der Rettungskräfte.

•         Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte und der Polizei.

Medizinische Probleme

Die Ärzte und der Rettungsdienst erhalten Informationen darüber, welche Stoffe ausgetreten bzw. entstanden sein könnten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in einem solchen Fall keine Möglichkeit besteht, jedem Anwohner diese Informationen einzeln mitzuteilen. Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich an Ihren Arzt und weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie sich in der Umgebung unseres Betriebsgeländes befunden haben.

 

7.        Wichtige Hinweise zur Störfallvorbeugung

Die Liebenauer Agrar GmbH arbeitet eng mit den örtlichen und im Falle eines Störfalles zuständigen Gefahrenabwehrkräften zusammen. Dazu werden regelmäßige Begehungen und Einweisungen der Feuerwehren durchgeführt. Wir erarbeiten mit Unterstützung externer Spezialisten und den zuständigen Fachbehörden in regelmäßigen Abständen Konzepte zur Verhinderung von Störfällen und einen funktionsfähigen Alarm- und Gefahrenabwehrplan. An allen unternehmerischen Aktivitäten sind stets die zuständigen Behörden beteiligt. Wir sind stets darauf bedacht, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren und ein Umweltbewusstsein zu leben. Wir sind an einer engen Zusammenarbeit mit den Vertretern der Behörden und der Öffentlichkeit interessiert.

Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich an uns.

Wir nehmen Ihre Hinweise stets ernst!

Diese werden regelmäßig ausgewertet und erforderlichenfalls Maßnahmen festgelegt und deren Umsetzung überwacht.

 

8.     Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung 

Die letzte behördliche Vor-Ort-Besichtigung nach §17 Abs.2 12. BImSchV fand am 22.01.2016 statt. Es wurde ein Inspektionszyklus von drei Jahren festgelegt. Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach §17 Abs.1 12. BImSchV sind auf Anfrage bei der Liebenauer Agrar GmbH sowie bei der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen, Referat 44 DD, Immissionsschutz erhältlich.

 

9.   Zuständige Behörden

Landesdirektion Sachsen

Referat 44 DD  Immissionsschutz

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Tel.: (0351) 825 — 4461

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 52 

Söbrigener Str. 3a

01326 Dresden

Tel.: (0351) 26.12 — 5208